Schweizer Aufenthaltserlaubnis

Entsprechend den aktuellen Anforderungen in der Schweiz müssen die internationalen Studierenden ihre Wohnadresse registrieren und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft persönlich bei ihrer Gemeinde beantragen, indem sie die entsprechenden Belege vorlegen. Unser professionelles Team hilft Ihnen gerne weiter.