Arbeitsberatung

  1. In Europa haben verschiedene Länder ihre eigene Einwanderungspolitik. Nehmen Sie die Schweiz als Beispiel, ihre Migrationspolitik ist sehr streng. Es ist nicht selbstverständlich, dass das Eigentum an einem Unternehmen oder eine andere Investition in der Schweiz einen Ausländer berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Durchführung einer Machbarkeitsstudie der Aufenthaltserlaubnis für ihre Entsendung von Führungskräften in das Gastland ihrer Investition.
  2. Unterstützung der Kunden bei der Ausarbeitung verschiedener rechtlicher Dokumente im Zusammenhang mit Beschäftigungsfragen, einschließlich des Handbuchs für Mitarbeiter, der Vertraulichkeitsvereinbarung, des Wettbewerbsverbots usw.
  3. Unterstützung der Kunden bei der Bewältigung ihrer Arbeitskonflikte.
  4. Beratung unserer Kunden bei der individuellen Einkommensteuer und Sozialversicherung ihrer ausländischen Mitarbeiter.